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In diesem Artikel finden Sie viele nützliche Infos und zum Thema Riestervergleich Formen.

Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Die geförderten Produkte der Riester Rente

Riester Produkte sind behördlich zertifiziert. Das bedeutet, dass nicht jedes Altersvorsorge-Produkt gleichfalls ein Riester Produkt werden kann. Um für die Riester Rente zugelassen zu werden, müssen die geprüften Produkte bestimmte Kriterien erfüllen. Aus diesem Grund gibt es zudem nicht unbegrenzt viele verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen der Riester Rente für später vorzusorgen. Derzeit gibt es zurücklegen verschiedenen Riester-Sparmöglichkeiten: Banksparplan, klassische private Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan, sowie die Pensionskasse, den Pensionsfonds und gleichwohl die Direktversicherung. Es ist nämlich durchaus möglich, die Riester Rente ebenso im Rahmen einer betrieblichen AltersAbsicherung des Lebensabends abzuschließen. Ob dies Sinn macht, muss doch stets im Einzelfall geklärt werden, denn wenn die Riester Rente als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wird, müssen auf die Auszahlungen der Rente später zur Kranken- und Sozialversicherung gezahlt werden. Hier sollte man also vorher sehr genau prüfen, ob sich die Riester Rente in einem solchen Modell wirklich lohnt. Wer eine Riester Rente abschließen will, wendet sich entweder an eine Bank, eine Versicherung oder eine Fondsgesellschaft. Diese drei Institutionen sind derzeit die einzigen, die eine Riester Rente anbieten. Der Grund, warum es nicht viel mehr Anbieter gibt, liegt ebenfalls in der Zertifizierung. Nur so kann effektiv sichergestellt werden, dass die angebotenen Riester-Produkte zudem unzweifelhaft den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wie viel muss in eine Riester Rente investiert werden?

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommnes in den Riester-Kontrakt einzahlen. Diesen Betrag müssen Sie nunächst selbst aufbringen und beziehen dann die Förderung zum Jahreswechsel erstattet. Es ist demnach nicht so, dass die staatlichen Zuschüsse automatisch zu Ihren Beiträgen jeden Monat hinzugerechnet werden und den Beitrag entsprechend reduzieren. Erst einmal zahlen Sie die selbst. Wenn Sie dann die jährlichen Zuschüsse beantragen und mindestens die 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester Rente investiert haben, kriegen Sie die Förderung auf Ihr Konto überwiesen. Sie können das Geld dann entweder für die Riester- im nächsten Jahr verwenden oder es anderweitig sinnvoll für später zurücklegen. Sie können es natürlich genauso ausgeben. In der Verwendung sind Sie frei. Hauptsache Sie zahlen ebenfalls weiterhin 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester Rente, um ebenfalls weiterhin die volle Prämie zu erlangen.

Es gibt jedoch einen Mindestsatz, der auf jeden Fall in die Riester Rente eigezahlt werden muss, damit Sie die volle Förderung beziehen können. Dieser sogenannte Sockelbetrag beträgt 60 Euro. Sollte Ihre jährlichen Brutto-Einnamen aus diesem Grund so gering sein, dass 4% davon weniger als 60 Euro im Monat wären, müssten Sie trotzdem 60 Euro in die Riester Rente investieren. Sollten Ihre eingezahlten weniger als 4% betragen, dann erhalten Sie die Förderung um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert. Es ist folglich keine Katastrophe, wenn Sie einmal weniger einzahlen, denn das Geld arbeitet ja trotzdem für Sie. Und die Summe, die Sie eingezahlt haben, bleibt ja auch unverändert, da Sie die selbst monatlich leisten, unabhängig von der Höhe des Zuschusses.

Die Riester Förderung

Die Riester Rente wird durch offizielle Zuschüsse während der Ansparphase gefördert. Dies hat mit Riestervergleich Formen zwar nur bedingt zu tun, ist gleichwohl zum Verständnis der Riester Rente sehr wichtig. Die Förderung besteht aus 154 Euro für einen ledigen Sparer, 308 Euro für ein sparendes Ehepaar, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, dass ab 2008 geboren wurde. Die genannten Beträge sind die Jahresbeträge an Förderung. Eine Familie mit zwei Kinder, von denen eins nach 2008 geboren wurde, erhält demgemäß 793 Euro pro Jahr an amtlicher Förderung. Um die maximale Riester-Förderung zu beziehen, muss jedoch eine Mindessumme in den Riester-Kontrakt eingezahlt werden. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 4% des Bruttoeinkommens im vorangegangenen Kalenderjahr. Ganz genau genommen, lautet die Vorgabe, dass es sich um 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung handeln muss. Doch dies kann in den meisten Fällen wohl mit dem effektiven zu versteuernden Einkommen oder dem Bruttoeinkommen gleichgesetzt werden. Es ist nun gleichwohl nicht so, dass eben solche 4% von Ihnen allein getragen werden müssen. Denn einen Teil der Beträge erhalten Sie ja in Form der amtlichen Zuschüsse zurück, so dass sie selbst durchaus weniger als 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Kontrakt einzahlen. Den Rest zahlt der Staat.

Je nach familiärer Situation sind wahrhaftig Förderungen bis über 50% möglich. Wenn Sie folglich 100 Euro jeden Monat in die Riester Rente einzahlen und Sie erlangen am Ende des Jahres wie in obigem Beispiel 793 Euro an Riester-Förderung von dem Staat, dann haben Sie aus diesem Grund nur knapp über 30 Euro jeden Monat faktisch aufbringen müssen. Zur behördlichen Förderung, die Ihnen am Ende des Jahres gezahlt wird, erwerben Sie, je nach Situation, ebenfalls noch eine Steuerersparnis, die Ihnen ebefalls noch zugute kommt und Ihre Eigenleistung in den Riester-Zahlungen zusätzlich schmälert.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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